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Thema | was is das für ein wahnsinn? | 36 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 526783 | |||
Datum | 09.12.2008 16:12 MSG-Nr: [ 526783 ] | 14802 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Kuprat Na gut, aber wer in ein leuchtendes, klar erkennbar sich schnell drehendes Rädchen seine Finger reinsteckt, der braucht keine Finger. Auch wenn ich dazu neige dir zuzustimmen gilt leider in Deutschland (eigentlich sogar EU-Weit) der Rechtsgrundsatz, daß Blödheit nicht verboten ist und die Blöden und deren Handlungen sogar besonders geschützt sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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