Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 527567 |
Datum | 12.12.2008 16:41 MSG-Nr: [ 527567 ] | 8480 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Daniel HermannDa steht aber auch:
"soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat"
Und das ist eben keine Tätigkeit als Truppführer einer FF!
Deswegen wird zählt die Zeit bei der FF vermtl. nur zur Hälfte.
Die Verkürzung der Probezeit aufgrund guten Bestehens der Laufbahnprüfung und eine Anrechnung von FF Dienstzeiten ist üblich, ob es gemacht werden muß, weiss ich nicht.
Mit knapp 30 Lebensjahren kann so eine Verkürzung schon Vorteile bringen, denn die Wartezeit für die Teilnahme am Auswahltest zum Gruppenführerlehrgang zählt ab dem Wegfall des z.A. Bei der damit verbundenen Beförderung kann man so den einen oder anderen Kollegen überholen. Aufgrund immer wieder vorkommender Beförderungsengpässe kann das so manchen € ausmachen...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|