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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 547957 | ||
Datum | 13.03.2009 12:30 MSG-Nr: [ 547957 ] | 73346 x gelesen | ||
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hallo, am Dienstag, den 10.03.09 fand am Verwaltungsgericht Aachen eine mündliche Verhandlung statt. Die Firma Hanrath Schuh GmbH hat gegen die Bezirksregierung Köln zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Diese Klagen hatten das Ziel ein von der Bez.-Regierung verhängtes Zangsgeld und die Untersagungsverfügung zu kippen. Nach der mündlichen Verhandlung hat das Gericht seine Entscheidung verkündet: => beide Klagen werden abgewiesen Das bedeutet das die Verhängung des Zwangsgeldes und die 2. Untersagungsverfügung nach Ansicht der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts rechtmässig sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Firma Hanrath kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen. Die Klägerin hat schon mit einem Eilantrag erfolglos versucht gegen die Untersagungsverfügung vorzugehen. Auch dies war erfolglos: Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, bleibt ohne Erfolg Entscheidung des Verwaltungsgericht Achen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel" - Beschluss mit interessanter Begründung Weiter Infos und Details von der sehr interessanten Verhandlung folgen ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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