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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr konnte wegen fehlender Technik und Ausrüstung nicht helfen.. | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555259 | |||
Datum | 22.04.2009 23:19 MSG-Nr: [ 555259 ] | 11025 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... insbesondere wäre es - wenn das usus weden würde - dann interessant, wer dann noch bereit wäre als Führungskraft (oder überhaupt) in einer Freiwilligen Feuerwehr tätig zu werden ... Ich gehe zumindest davon aus, daß es sich die potentiellen Amtsinhaber zweimal überlegen werden und wenn sie den dann doch Job übernehmen dafür Sorge tragen, daß in ihrem Wirkungsbereich alles seine Richtigkeit hat. Da es sich in den meisten Fällen eher um haftungsrechtliche Fragen gehen dürfte, dürfte man sich jedoch seitens der Feuerwehr (SB) eher zurücklehenen könnnen - sofern einem nicht Vorsatz nachgewiesen werden kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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