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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 561734 | ||
Datum | 03.06.2009 13:22 MSG-Nr: [ 561734 ] | 48023 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Wenzel Möchtest Du, dass wir jetzt einfach mal nur die Beiträge aus diesem Forum zusammentragen, wo selbst von euch bemerkt wurde, dass eine FW dafür wegen fehlenden öffentlichen Interesses (Steuergeld) nicht zuständig war? Meinst Du damit, dass die Feuerwehr obwohl fehlender gesetzlicher Zuständigkeit tätig wurde? In so einem Fall liegt es dann meistens an einer Anforderung zur Amtshilfe, oder? Da liegt die Zuständigkeit wieder wie beim THW bei der anfordernden Instanz. Und wenn die die Feuerwehr bestellt, dann kann die Feuerwehr ja nichts dazu, oder? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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