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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 561803 | ||
Datum | 03.06.2009 17:50 MSG-Nr: [ 561803 ] | 47703 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler So wie diese Verordnung aussieht geht meine Betrachtung den Bach runter, ok...aber so ganz glauben kann ich es noch nicht. Sieht so aus. Das ganze ist in einer bundesweit für alle THW-OV geltenden und bindenden Abrechnungsrichtlinie festgeschrieben. Hier stellt sich mir jetzt im Gegenzug die Frage, warum oder mit welcher Begründung eine FF für einen Feuerwehrmann ohne Verdienstausfall dennoch, ohne das diese Kosten entstehen, z.B. 18,00€ berechnet. Beantwortet ist auch noch nicht die Frage, wer die über die 18;00€ hinaus durch den Verdienstausfall entstehenden Kosten trägt. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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