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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 561944 | ||
Datum | 04.06.2009 11:15 MSG-Nr: [ 561944 ] | 46846 x gelesen | ||
Hi, für Hessen gilt: In den meisten Feuerwehrgebührensatzungen ist für die Helfer ein pauschaler Kostensatz pro Stunde unabhängig von den tatsächlichen Kosten für Lohnausfall festgeschrieben. Dieser Satz kann also auch dann berechnet werden, wenn gar keine Lohnausfallkosten entstanden sind. Ein neueres Gerichtsurteil hat allerdings die Umlage von Vorhaltekosten auf die Einsätze für rechtswidrig befunden, es dürfen also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des Einsatzes berechnet werden. Zieht man das konsequent durch, komm ich da in meinem Bereich auf Kostensätze, die das Schreiben der Rechnung teuerer machen als den Betrag, der abgerechnet wird... Zum Thema Lohnausfall: in Hessen macht der Arbeitgeber seine Kosten gegen die Kommune geltend, für die der Mitarbeiter im Einsatz war. Wo sich die Kommune das Geld herholt, ist ihr Problem. Bei Brandeinsätzen z.B. in der Regel gar nicht, die sind nach hessischem Recht bis auf ein paar Ausnahmen kostenfrei... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | ||||
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