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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 565790 | ||
Datum | 24.06.2009 08:14 MSG-Nr: [ 565790 ] | 121031 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Weiß Sie sind weiterhin JF-Mitglieder und üben bei den Aktiven nach Maßgabe des §18 Abs 1 UVV (bevor da gleich die Nachfragen kommen *g*) mit. Dient auch prima dem gegenseitigen Kennenlernen Find ich gut aber : was wenn man unterwegs ist und ein Einsatz kommt? 1) 5 Mark für den Bus geben und rauswerfen? 2) absetzen und für Transport sorgen? 3) Mitnehmen und einbleuen das sie sofort vom Blitz getroffen werden wenn sie aussteigen? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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