Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 568296 |
Datum | 05.07.2009 22:25 MSG-Nr: [ 568296 ] | 15040 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Feuerwehrbedienfeld
1. Rückmeldung
2. Rauchmelder
3. Rettungsmittel
Geschrieben von Wolfgang MohrZudem muss die Feuerwehr zum Objekt fahren, damit die BMA zurückgestellt werden kann ( Feuerwehrbedienfeld). Schon aus diesem Grund muss die Leitstelle die Meldung weitergeben.
Nun ja der Betreiber kann seine BMA schon selber bedienen und bedarf dazu nicht einmal eines FBF ,-)
Geschrieben von Wolfgang MohrBei uns es das so geregelt, dass bei einem Rückruf der Fa. XY über eine Fehlauslösung die Freiwilligen mindestens in Bereitstellung bleiben und die Wache (beruflich) zum Objekt durchziehen. Erst der Einsatzleiter entscheidet ob Fehlalarm oder nicht.
D.h. ohne Rückruf der Fa. fahren alle durch ?
Oder warten die sonst ggfs auch erst die RM ab ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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