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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 569888 | ||
Datum | 13.07.2009 18:02 MSG-Nr: [ 569888 ] | 8305 x gelesen | ||
egal ob rechtwidrig oder nicht, ich finde es richtig, dass grundsätzlich, wenn jemand auf Staatskosten (Steuergeld) den Führerschein macht oder sonst was, und er das auch privat nutzen kann, auch eine gewisse Gegenleistung bringen muß. Beruflich bedingter Umzug, o.ä. na klar ausgeschlossen. Darüber kann man sich ja zuvor im klaren sein. Ich glaube keiner wird dazu gezwungen. | ||||
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