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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 569944 | ||
Datum | 13.07.2009 20:02 MSG-Nr: [ 569944 ] | 7576 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Und der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen? Nicht ganz. B ist Voraussetzung für C, das ganze kann auch in einem kombinierten Ausbildungsgang gemacht werden. Trotzdem zwei Prüfungen. So wie früher, dass man Klasse 2 komplett ohne Vorbesitz macht und danach Klasse 3 auch hat, geht es nicht mehr. Auch werden die Kosten für eine kombinierte B/C-Ausbildung deutlich höher sein als die Klasse C-Ausbildung bei mehrjährigem Klasse B-Vorbesitz. Gruß, Michael | ||||
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