Hallo,
darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht.
Geschrieben von Markus BaumkötterWelche Qualifikation muß diese Person, die diese Sicherheitsunterweisung durführt, besitzen und welche rechtlichen Grundlagen außer TRG 402 gibt es noch zu diesem Thema?
Außer in den Punkten der TRG 402 gibt es keine Ausführungen dazu. Und in der TRG 402 steht auch nur "Sachkundiger". Aber wer ist "Sachkundiger", bzw. wer stellt fest, wer sachkundig ist?!
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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