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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585394 | ||
Datum | 04.10.2009 20:43 MSG-Nr: [ 585394 ] | 10144 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Was ihr machen könnt, ist bei der nächsten Jahreshauptversammlung dem Kommandanten die Entlastung zu verweigern, das läuft im Prinzip aufs gleiche raus. Der Kommandant wird nicht entlastet. Entlastet wird lediglich der Kassier für die Kassenführung des Sondervermögens nach §18a FwG Ba-Wü. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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