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Thema | DigiFunk-Bayern | 78 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 586310 | ||
Datum | 11.10.2009 09:52 MSG-Nr: [ 586310 ] | 23008 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino das FuG müsste entweder zugelassen werden oder von der Fw ohne Zulassung betrieben werden - der Druck dazu ist noch nicht groß genug... ... da m.W. kein nichtzugelassenes Gerät mit Eigenschaften eines FuG 8b existiert, kann auch keiner irgendwas zulassen oder tolerieren. ... das FuG 8a von GCD ist ja grundsätzlich zugelassen (wie alle anderen älteren FuG 8a auch) - hat aber m.E. fernmeldetechnische Nachteile - insbesondere wenn man (KatS-) Relaisstellen betreibt, die tonrufgesteuert mit Zeitbegrenzung arbeiten oder man Netze hat, in denen die alarmierende Stelle (4m-5TonAlarmierung) im Wirk-oder auch nur im Notbetrieb ohne techn. Bevorrechtigung arbeitet. Beides hat die Polizei systembedingt nicht ... Wenn es keine FuG 8b mehr neu gibt (... und das Nachfolgesystem sich Zeit lässt ...) muss man überlegen ob man entweder die fernmeldetechnischen Nachteile zwischenzeitlich tolerieren kann oder ob man an den Betriebsweisen der Relaisstellen (die aber tw. eben wegen Frequenzmangel - und zu Gewährleitung auch kurzfristig irgendwo Relais aufbauen zu können - in derartigen Betriebsverfahren laufen) und der Alarmierung noch mal was tun müsste ... Gruss Gerhard | ||||
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