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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 602204 | ||
Datum | 09.01.2010 12:37 MSG-Nr: [ 602204 ] | 34701 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Johannes Krause Gilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann. wenn der "Acker" frei zugänglich ist nein. Beispiel: grosse Hoffläche (eigene Firma). Keine Umzäunung. Es fahren regelmässig andere Verkehrsteilnehmer auf dem Hof => LKW mit Klasse B fahren ist nich grosse Hoffläche (eigene Firma). Mit geschlossener Umzäunung. Andere Verkehrsteilnehmer können nicht auf dem Hof einfahren => Hein Petersen kann mit seinem Klasse-B-Führerschein auf dem Hof fahren was er will, auch Panzer ... oder liege ich da falsch? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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