Geschrieben von Julia SchmiderIch hoffe, daß dieses Beispiel Schule macht, und nun erst mal überlegt wird, wieso was in Rechnung gestellt werden soll. Das Gericht geht hier von einer "absoluten Ausnahmesituation" aus. Ich hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt.
Sonst ist man irgendwann an dem Punkt, das eine gebührenpflichtige Feuerwehrdienstleistung für den, der sie in Anspruch nimmt, in jedem Fall eine Ausnahmesituation darstellt.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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