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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Der 13 / 17-Mthos und warum wir mit den Zeiten niemand retten werden.. | 43 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 620168 | ||
Datum | 13.04.2010 10:45 MSG-Nr: [ 620168 ] | 13275 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Sebastian Krupp Wir haben mit den 8 min keine "Hilfsfrist" gemäß der eigentlichen Definition. In unserer "Einsatzgrundzeit" von 8 min ist nur Ausrückezeit und Anfahrtszeit enthalten, Hilfsfrist würde bedeuten: Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit. Jo, wobei es da auch mehrere "eigentliche" Definitionen gibt und "umgangssprachlich" die 8min auch regelmäßig als Hilfsfrist bezeichnet werden. Der Terminus "Hilfsfrist" wurde von Michael ja auch so verwendet, und in NRW wird diese m.W. auch mit "eine Hilfsfrist von 8min ab Beginn der Alarmierung bis zum Eintreffen der ersten Einheiten" umschrieben. Von daher läufts auf gleiche hinaus. Aber bevor das hier abgleitet, back to topic...... Daniel | ||||
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