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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623498 | ||
Datum | 02.05.2010 16:00 MSG-Nr: [ 623498 ] | 10227 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Sven Gozdzik Ich sehe halt das problem das die / der Verantwortliche Vor-Ort mit der möglichkeit des Führungszeugnises bei zwischenfällen festgenagelt werden. das mag im hier diskutierten Problemfeld leicht passieren, ja. Geschrieben von Sven Gozdzik Bei keinem eintrag ist die sache klar, bei Einträgen die auf andere leichte Straftaten deuten was machen wir da. Nein sagen, ist der Mann weg. Bei den hier diskutierten Straftaten und wenn es um die Jugendarbeit geht: ja, genau so. Geschrieben von Sven Gozdzik Augen zu und es passiert was hast du evtl. "Vorsätzlich" gehandelt und hättest es ja wissen müssen. Das gilt bei der Personalauswahl so wie bei der Erkundung im Einsatzfall. Die Befugnis zum Treffen von Entscheidungen gibt es nur in Verbindung mit der Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen. Gruß, Henning | ||||
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