Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Funkgeräteholster am PA | 6 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8J., Kreßberg / Baden Württemberg | 624870 |
Datum | 11.05.2010 17:04 MSG-Nr: [ 624870 ] | 2728 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Ok, ich bedanke mich erstmal für Eure Beiträge und Links.
Es ist das meiste davon ja auch nachvollziehbar und richtig nur, was ist mit anderen Holstern und Tools usw, die man am z.B. Gurt, an der Jacke oder sonst wo anbringen kann? Was ist geprüft und was nicht? Sind z.B. Helmlampen geprüft und zugelassen?
Was wären die Folgen wenn an einem PA so ein Holster dran ist? Bei Absturz oder wenn ein Schlauch platzt oder wenn, was weß ich, das Strahlrohr den Geist aufgibt wird man wohl kaum einem solchen Holster die Schuld daran geben können?!
MkG
Alex.Jörg
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|