| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | LF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr | 15 Beiträge |
| Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 641716 |
| Datum | 25.08.2010 23:15 MSG-Nr: [ 641716 ] | 2186 x gelesen |
Tragkraftspitzenanhänger
Tragkraftspitzenanhänger
Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Magnus Hammerl"schon mal drangedacht, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden? Nur dafür ist die Fahrerlaubnisklasse T nämlich zugelassen, siehe z.B.
hier: (...)"
Das ist nicht das Problem, die Zwecke der Feuerwehr sind da in einer Erläuterung dazu ausdrücklich mit abgedeckt, war vor kurzem schonmal Thema hier, als um Traktoren als Zugfahrzeuge für TSA ging. Wenn man dafür keine Ausnahmeregelung hätte, dürfte man nämlich die meisten Traktoren (dank grüner Nummer Steuerfrei für Land- oder Forstwirtschaft) nicht für Feuerwehrzwecke nehmen und die meisten Landwirte, die größere Traktoren haben und nur FE Klasse T haben, dürften den TSA nicht ziehen. Damit würde ein großer Teil möglicher Zugfahrzeuge oder Fahrer wegfallen.
Strodthoff als "der" Kommentar zum Kraftfahrzeugsteuergesetz meint hierzu: "Eine ausschließliche Verwendung zu begünstigten Zwecken kann nach Auffasung der obersten Finanzbehörden auch noch gegeben sei, wenn ein Fahrzeug nacheinander zu Fahrten für verschiedene begünstigte Zwecke verwendet wird, denn die Befreiungsvorschriften können untereinander ausgetauscht werden." (§ 3 KraftStG Rz. 27, sowie 7 und 29)
D.h. eine befreite landwirtschaftsliche Zugmaschine darf zu (ebenfalls befreiten) Feuerwehreinsätzen verwendet werden ohne ihre Steuerbefreiung zu verlieren.
Viele Grüße
Christoph Scherer
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| | 13.10.2007 20:42 |
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