Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 | 37 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 643029 |
Datum | 02.09.2010 14:18 MSG-Nr: [ 643029 ] | 20221 x gelesen |
Infos: | 06.09.11 Hanrath: Bezirksregierung Köln vernichtet unsichere Feuerwehrstiefel 03.11.10 Recht und Realität: Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefeln trotz Gerichtsurteil ungewiss 02.09.10 Hanrath: Urteil zum Rückruf von Feuerwehrstiefeln - Gerichtsentscheidung veröffentlicht [3 K 456/09] 12.08.10 Hanrath: Klagen abgewiesen; Zwangsgelder und Rückruf von Feuerwehrstiefeln rechtmässig 02.07.10 Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
hallo,
Geschrieben von Jens RugenAlle Hanrath-Stiefel ab 01.01.2003 sind im Grunde ohne Zertifikat (für Feuerwehrstiefel) und somit höchstens für die Gartenarbeit zu gebrauchen?
im Grunde ja :-(
Geschrieben vom Verwaltungsgericht AachenIm Laufe des weiteren Verwaltungsverfahrens stellte die Beklagte fest, dass die Klägerin das ihr vom TÜV Köln ausgestellte Zertifikat vom 8. März 2000 zum 31. Dezember 2002 gekündigt hatte.
Nach dem Hinweis der Beklagten an die Klägerin, sie produziere seit dem 01. Januar 2003 ohne im Besitz der erforderlichen EG-Baumusterprüfungbescheinigungen zu sein, kündigte die Klägerin an, ihre Feuerwehrstiefel beim Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. neu zertifizieren zu lassen.
Unter dem 28. April 2006 stellte das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e. V. der Klägerin eine bis zum 25. April 2007 befristete EG-Baumusterprüfbescheinigung von Sicherheitsschuhen nach Art. 10 der Richtlinie 89/686/EWG für die von ihr produzierten Modelle Profi Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U mit dem Zusatz aus: "Teilprüfung Boden erfüllt".
Im Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum 27.04.2006 ( also mehr als drei Jahre! ) hatte die Firma Hanrath für die in der Verfügung aufgeführten Feuerwehrstiefel keine EG-Baumusterprüfbescheinigung. Daneben fehlte auch die vorgeschriebene Qualitätssicherung.
Nachdem das PFI wegen Qualitätmängel die befristete EG-Baumusterprüfbescheinigung im April 2007 auslaufen lies hat Hanrath erst im Juli 2007 eine neue EG-Baumusterprüfbescheinigung vom CTC bekommen:
Mit der Baumusterprüfung sowie der anschließenden Prüfung der Qualitätssicherung nach Art. 11 A der Richtlinie 89/686/EWG beauftragte sie das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (im Folgenden: CTC) in Lyon. Dieses Institut stellte der Klägerin mit Datum vom 25. Juli 2007, 2., 3. und 29. August 2007 EG-Baumusterprüfbescheinigungen für die von ihr produzierten Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, 865U, Spark und Ultra aus.
Aber auch da gabs es Qualitätsprobleme:
Nachdem die Beklagte Kenntnis von einer Neuzertifizierung der von der Klägerin produzierten Feuerwehrstiefel erhalten hatte, setzte sie sich mit dem CTC in Verbindung, das in zwei Antwortschreiben vom 28. Mai 2008 und 03. Juli 2008 mitteilte, es sei im Laufe des Prüfverfahrens zu verschiedenen Beanstandungen, u.a. im Zusammenhang mit der Entflammbarkeit von Schnürsenkeln gekommen; die Mängel seien bisher nicht abgestellt worden. Es sei davon abgesehen worden, die zuständigen Behörden zu informieren, weil der Klägerin eine Bescheinigung über die Qualitätssicherung nach Art. 11 A der Richtlinie 89/686/EWG noch nicht erteilt worden sei. Falls allerdings bei den am 11. Juli 2008 nochmals entnommenen Proben sich erneut Mängel zeigten, würden die EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach Art. 10 der Richtlinie 89/686/EWG zurückgezogen.
siehe auch hier: Hanrath: Das Prüfinstitut CTC in Lyon hat reagiert
Auch hier war die vorgeschriebene Qualitätsicherung wegen den Mängeln nicht erfolgreich.
Danach ist das Prüfstellen-Hopping weitergegangen:
Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor, sie verfüge zwischenzeitlich über ein Zertifikat für die von ihr hergestellten Feuerwehrstiefel des Prüfinstituts Intertek vom 06. Februar 2009, das die Konformität und Mängelfreiheit der Stiefel bestätige. Der Prüfbericht über die Qualitätssicherung der TNO Quality Services BV (im Folgenden: TNO) vom 27. Februar 2009 bestätige, dass die von ihr produzierten Feuerwehrstiefel den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprächen.
Das Problem ist halt das man nachträglich keine Qualitätsicherung mehr durchführen kann.
Meiner Meinung nach hat Hanrath bewusst seit Anfang 2003 vermutlich wegen Geiz und auch wegen tatsächlich vorhandener Qualitätsmängel zeitweise die vorgeschriebenen Baumusterprüfungen und die Qualitätsicherungen nicht durchführen lassen.
Auf diesen Tatsachen beruht die Anordnung der Rückrufaktion im Umfang von mehr als sechs (!) Jahresproduktionen. Das Verwaltungsgericht hat das auch so bestätigt.
Hier wurden meiner Meinung nach sehr vielen Kunden knallhart betrogen. Hanrath hat, obwohl ihnen die oben aufgeführten Tatsachen wohl bekannt waren, sehr oft behauptet das die Feuerwehrstiefel i.O. seien und die Zertifikate vorhanden seien. Das ist gelogen!
Inzwischen wird der Fall "Hanrath" nun auch endlich strafrechtlich aufgearbeitet. Demnächst findet in Heinsberg eine Strafgerichtsverhandlung statt. Der Ex-Geschäftsführer ist da u.A. auch wegen Verstoss gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz angeklagt.
Wenn man sich die div.Urteilsbegründungen der Verwaltungs- und Landgerichte Aachen bzw. Köln rund um die Feuerwehrstiefel anschaut findet man in den Urteilsbegründungen sehr viel Informationen die erst durch diese Rechtstreitigkeiten öffentlich geworden sind. Das Puzzle ist da inzwischen so gut zusammengesetzt daß man die Hintergründe dieser, meiner Ansicht nach, kriminellen Machenschaften sehr gut erkennen kann.
=> http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
Da dann einfach nach "Feuerwehrstiefel" suchen. Aktuell erhält man dann 10 Treffer. Alles Urteile bzw. Beschlüsse zu Ungunsten von Hanrath ...
MkG Jürgen Mayer
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
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Hans7i S7., Korntal-Münchingen |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
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