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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Disput mit Leitstelle | 197 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 646962 | ||
Datum | 28.09.2010 23:30 MSG-Nr: [ 646962 ] | 126869 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff diese wurde aber vorher von der LTS verneint, ... fragt sich dann aber auf welcher (Rechts-) Grundlage ? Die Leitstelle handelt entweder: - aufgrund bestehender AAO oder - auf (mehr odder weniger konkreter) Anforderung eines existenten EL als rückwärtige Führungseinrichtung Und wie die Feuerwehr XY das Amtshilfeersuchen nach einem TLF (was die nachbarschaftliche Hilfeleistung zumindest über Gemeindegrenzen hin dem Grunde nach ist) abhandelt ist in gehörigen Teilen auch mit in der Entscheidungsbefugnis des zu Hilfe Ersuchten. Hier bei mir gibt es überörtlich in aller Regel auch kein Hubrettungsgerät / LF ohne Führungsfahrzeug und den GW-G gibt es auch nur als kompletten Gefahrstoffzug. Von der benachbarten BF bekomme ich nicht mal ein TLF 24/50 ohne dass da der C-Dienst mitkommt ... Warum auch immer das TLF kein 4m-FuG hat (vieleicht war es einfach defekt ?). alleine das ist schon m.E. ein Rechtfertigungsgrund ein zweites Fzg. mitzuschicken, damit das Einsatzmittel TLF führbar bleibt. Gruß Gerhard | ||||
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