Rubrik | Jux + Tollerei |
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Thema | Alarmgeber für unterwegs | 26 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 647568 |
Datum | 03.10.2010 09:52 MSG-Nr: [ 647568 ] | 16532 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Michael Albertch bezweifle allerdings, dass das Smartphone in der Lage ist, die korrekte Frequenz zu erzeugen. Die Frequenzen jedes einzelnen Tones der Fünftonfolge muss auf die Kommastelle genau erzeugt werden. Zumal, wenn man das Phone an den Funk-Hörer hält, nochmal ein akustischer Qualitätsverlust hinzukommen würde, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Signale unverfälscht beim Empfänger (FME) ankommen.
die Auswerter für die Fünftonfolgen der analogen Melder sind relativ genügsam. Die ZVEI-Norm gibt da einen relativ grossen Spielraum vor. Ich bin mir jetzt nicht genau sicher ich mein aber das wären bis zu 3% Abweichung die da noch möglich sind.
Der Qualitätsverlust ist auch relativ unkritisch. Der Weg vom Smartphone über den Funkhöhrer, das Funkgerät, der Funkweg und der Funkmelderempfänger bis zum Auswerter ist da recht unkritisch.
Geschrieben von Michael AlbertSollte das Smartphone in Verbindung mit dem App grundsätzlich in der Lage sein im gesperrten Funkfrequenzbereich Töne zu erzeugen, macht sich meiner Meinung nach bereits der Hersteller des App's strafbar. Fazit: Nicht ausprobieren! Alleine der Versuch wird empfindlich bestraft!
Auf welcher Rechtsgrundlage. Das Erzeugen von Tonfolgen ist, soweit ich informiert bin, hier in Deutschland noch nicht verboten ...
MkG Jürgen Mayer
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