Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Krefeld / NRW | 648081 |
Datum | 06.10.2010 15:15 MSG-Nr: [ 648081 ] | 25650 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Hallo,
ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in einer Großstadt in NRW. Seid diesem Halbjahr verlangt die Amtsleitung, das sich jedes freiwillige Mitglied (egal ob AGT oder nicht!) alle 3 Jahre eine so genannten "Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung" unterzieht, Dort wird neben den arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen (G26.3 und G42), auch nach G25, G21, G42, G46 und Höhenarbeiten untersucht. Diese Untersuchungen werden als Angebotsuntersuchungen nach ArbMedVV durchgeführt. Bei der Einladung zu dieser Untersuchung liegt dann eine Einverständniserklärung bei, dass das Mitglied einverstanden ist, das der Arbeitsmediziner die Ergebnisse dieser "freiwilligen" Angebotsuntersuchungen, der Amtsleitung mitteilen darf. Bei der Verweigerung dieser Einverständniserklärung bzw. der Angebotsuntersuchungen, steht in der Dienstanweisung, dass das Mitglied aus dem Einsatz- und Ausbildungsdienst ausgeschlossen bzw. der Einsatz- und Ausbildungsdienstdienst eingeschränkt wird. Meine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?
Mit freundlichen Grüssen
Sebastian
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| 06.10.2010 15:15 |
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Seba7sti7an 7S., Krefeld | |