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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 32 Feuerwehrleute im Visier des Staatsanwalts | 26 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 651854 | ||
Datum | 01.11.2010 18:25 MSG-Nr: [ 651854 ] | 7546 x gelesen | ||
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Schwieriges Thema! Nun hat die Firma ja annähernd 10T€ gesponsert, und das für 32 Mann. Sicher, es wurde seitens der Teilnehmer(oder deren Diensherrn?) ein Eigenanteil bezahlt. Nur wo beginnt so etwas und wo ist das Ende. Ich persönlich finde die Nichtannahme eines Kulis oder eines Feuerzeugs auch für lächerlich. Nur wo setzt man die Grenze? In meiner Branche gibt es durchaus auch Seminare von Herstellern im med. Bereich. Zumeist finden diese auch nicht unbedingt neben einem "Kuhstall" und ohne reizvolle Landschaft und Erlebniswert statt...... Klar muss jedem nur sein, dass dieses Sponsoring zweifelsfrei nicht uneigennützig erfolgt. Ob es nun bei dieser Sache unbedingt der StA bedarf?, ich weiß es nicht. Die Grundfrage die man beantworten muss ist wirklich:"Wo setzt man die Grenze?". Peter PS:Das Totschlagargument des Ehrenamtes ist hier ganz sicher fehl am Platze. Wir wollen doch als Professionell und Teil der öfftl. Verwaltung wahrgenommen werden. Oder etwa nicht? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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