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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsfeuerwehrtag->Nachteinsätze | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 656336 | ||
Datum | 30.11.2010 18:56 MSG-Nr: [ 656336 ] | 6184 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Timo Schlicht Lass es sein mit der Nachtübung warum? eine verantwortungsvoll durchgeführte Nachtübung, muss ja nicht um 03:00 Uhr sein, ist doch ein i-Tüpfelchen für so einen BF-Tag. So ähnlich wie eine gute Nachwanderung auf einem Zeltlager. Wenn man das jugendgerecht durchführt und nicht allzulange ausdehnt kann man so eine Nachtübung meiner Ansicht nach schon durchführen. Haben wir, als ich noch BF-Tage (mit) organisiert habe (fast *) immer gemacht. *) anfangs hatten wir einmal tagsüber eine zu vollgestopftes Programm. Da haben wir die Nachtübung ausfallen lassen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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