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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Tipps zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 666764 | ||
Datum | 12.02.2011 13:00 MSG-Nr: [ 666764 ] | 2914 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes: Tipps zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Folgender Hinweis, den ich direkt auch an den DFV sende: Allerdings ist mir auf der „Grundseite“ hier http://www.feuerwehrverband.de/fahrzeugbeschaffung.html aufgefallen, dass es Widersprüche bzw. alte Zahlen in den dort noch verlinkten älteren Texten gibt, während die o.a. FE die derzeit gültigen Wertgrenzen der EU zu enthalten scheint. Ich bitte um Löschung/Korrektur der alten Dateien! In der neuen FE (http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Technik/DFV-Fachempfehlung_Beschaffung_Feuerwehrfahrzeuge.pdf) stehen aber immer noch (wie schon im Entwurf aus Münster) Zahlen, die so nicht überregional, sondern nur lokal stimmen, z.B. die der freihändigen Vergabe bis 7.500,- Euro bzw. der beschränkten Ausschreibung bis 25.000 Euro. Diese Wertgrenzen sind in den verschiedenen Städten unterschiedlich hoch und der Umgang damit ist höchst verschieden. Hier z.B. die Empfehlungen für BaWü: http://www.had.de/pdf/wertgrenzen16608.pdf und hier eine Tabelle über die Bundesländer http://www.dtad.de/workxl/content/leitfaden-oeffentliche-auftraege.0.html#wertgrenzen (und trotzdem können die Grenzen in den Kommunen noch anderes aussehen, weil viele weit geringere Grenzen haben, insbesondere in kleineren Kommunen). Von einer Losaufteilung in die Trennung von Fahrgestell und Aufbau rate ich DRINGEND ab, wenn man nicht schon im Vorfeld genau weiß was man tut. Selbst dann kann es zu großen Problemen kommen – und hat selbst bei großen Berufsfeuerwehren schon zu solchen geführt! Vertragsstrafen: Die angegebene Maximalgrenze von 5 % (nach „neuerer Rechtsprechung“) ist m.E. falsch, das stimmt so höchstens fürs Baurecht nach VOB. Für den Bereich der VOL gilt 8 %, vgl. VOL/B § 11 (2) - und das ist auch bei der VDMA so angegeben: http://www.vdma-ausschreibung.de/38.0.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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