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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668455 | ||
Datum | 22.02.2011 09:01 MSG-Nr: [ 668455 ] | 11871 x gelesen | ||
Also mir fallen dazu einige Worte ein!: - Hier handelt es sich eindeutig um nicht zeitkritische Nachlöscharbeiten! Daher gibt es keinen entschuldbaren Grund kein den gängingen Vorschriften entsprechendes Arbeitsgerät einzusetzen! Wie bereits im Thread angesprochen gibt es Arbeitsbühnen für diese Teleskoplader (die Beförderung von Personen in der Schaufel ist verboten), ein Gerüst wäre auch eine Überlegung. Oder Abbrennen lassen, aber das wäre wohl der dubiosen Hintergründe eher eine Beweismittelvernichtung... - Interessant ist auch wie viele Feuerwehrleute sich beim Anheben des Dachsegmentes direkt unter der Traufkante aufhalten... Hier wurde m.E. nicht nur gegen geltende Vorschriften gehandelt sonder wieder den gesunden Menschenverstand... Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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