Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Schutzhandschuhe techn. Hilfeleistung | 45 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 687778 |
Datum | 07.07.2011 12:00 MSG-Nr: [ 687778 ] | 23225 x gelesen |
Infos: | 07.07.11 Schutzhandschug-Blog mit Tabelle 07.07.11 DGUV Hinweise zu THL-Schutzhandschuhe Anlage 2011-06-21 07.07.11 DGUV Hinweise zu THL-Handschuhen_Anschreiben
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1. Europäische Norm
2. Englisch
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2. Englisch
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Tach, Post!
Geschrieben von Markus MiddelNun wurde bei uns letztens per Mail ein Rundschreiben der "deutschen gesetzlichen Unfallkasse" verschickt,Titel "Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen" aus dem hervor geht, dass Handschuhe für die techn. Hilfeleistung min. die Leistungsstufe 3233 (Abrieb, Schnittfestigkeit, Weiterreßkraft, Durchstichkraft) erfüllen müssen.
Das ist die Meinung der DGUV bzw. deren Fachgruppe Feuerwehren und Hilfeleistung. Über diese Ansicht kann man getrennter Meinung sein.
Geschrieben von Markus MiddelOben genanntes Modell ist laut Hersteller-Homepage aber nur in die Leistungsstufen 3122) eingestuft.
Das ist alles altbekannt und wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert, z.B. hier oder hier.
Geschrieben von Markus MiddelErgo also für den Einsatz bei Feuerwehren nicht geeignet und zugelassen.
Zugelassen ist er. Ob er geeignet ist oder nicht muss jeder in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen. Genau dafür macht man die.
Geschrieben von Markus MiddelOder wird dieses Rundschreiben überbewertet,
Das ist oftmals der Fall. Da werden aus "Hinweisen" (nichts anderes enthält besagtes Schreiben) plötzlich Vorschriften.
Geschrieben von Markus Middeloder wurden die Handschuhe auf Grund dieser Anforderungen durch die Hersteller nachgebessert und können ausgetauscht werden?
Was hat denn der Hersteller damit zu tun, wenn der Beschaffer offensichtlich Wissensdefizite hat?
Mir ist bis heute noch nicht klar, wo die ominösen Anforderungen 3233 herkommen (dass sie in EN 659 stehen ist mir klar). So wird beim Schnittschutz beispielsweise nur eine Leistungsstufe 2 (von 5) "gefordert", bei allen anderen Parametern aber jeweils 3 von 4. Eine Schutzstufe 3 bei der Weiterreißfestigkeit bedeutet nach EN 388 eine Weiterreißkraft von 50 N. Zum Vergleich: EN 469 fordert nur mindestens 25 N (was bei den Handschuhen einer Schutzstufe 2 entspräche). Bisher konnte mir noch keiner logisch erklären, warum bei Feuerwehrhandschuhen die Weiterreißfestigkeit mindestens doppelt so hoch sein muss wie bei Jacke und Hose, schlimmer noch: Oftmals war dieser Umstand gar nicht bekannt.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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