Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie die Komunalpolitik die Feuerwehr sieht, hier Führerschein. | 40 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 687959 |
Datum | 08.07.2011 12:05 MSG-Nr: [ 687959 ] | 19059 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
hallo,
Geschrieben von Michael KohoutDas heißt der FA der eine Pflichtaufgabe der Gemeinde mitfinazieren soll, soll einen Vertrag unterschreiben der ihn bindet und zur Zahlung verpflichtet, falls er den Vetrag nicht erfüllt, aber sämtliche Regelungen die in entlasten würden im falle eines Ausfalls, sei es durch Krankheit, Verletzung (am ende noch im Dienst) oder sonstiges werden nicht festgehalten. Geht das überhaupt?
Ich kann doch keine Vetrag zwischen 2 Parteien machen in dem steht A muss auf jeden Fall und B überlegt sich was wenn es soweit ist.
wenn es hart auf hart kommt fällt die Gemeinde vor Gericht im Zweifel auf die Schnauze
MkG Jürgen Mayer
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| 08.07.2011 09:15 |
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Jan 7K., Niederlungwitz | |