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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil zum Thema Überholen von Rettungswagen23 Beiträge
AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)693673
Datum22.08.2011 19:13      MSG-Nr: [ 693673 ]10331 x gelesen
Infos:
  • 22.08.11 Zivil-Urteil: Feuerwehr haftet nicht für Kollision mit anderem PKW bei einer Einsatzfahrt

  • Guten abend.

    Die Geschichte kann ich, wenn sie so stimmt wie geschildert, nicht nachvollziehen.

    Folgende selbst erlebte Fallbeispiele:

    Rettungswagen auf der Autobahn, rechte Spur, Höchstgeschwindigkeit des Rettungswagens ca. 80 - 90 km/h. Sondersignalanlage in Betrieb. Autobahn frei. Kein Unfall voraus, kein Stau, möglicherweise Überführung eines Patienten.

    Links vorbei - ja oder nein?

    Nach diesem Urteil keinesfalls!
    Alle Verkehrsteilnehmer hätten sich hinter dem Rettungswagen an sein Tempo halten müssen, denn aus unerfindlichen Gründen hätte er ja theoretisch mal (sogar ohne zu blinken? Gott bewahre!) nach links ziehen können.

    Die Realität auf der Autobahn sah Gott sei Dank anders aus.

    Zweites Beispiel, ist aber schon ein paar Jahrzehnte her:

    VU, ich selbst hinten im TLF als Indianer. Landstraße vorne frei. Vor uns - ca. 200 Meter entfernt - ein PKW, der beschleunigte und geschätzt mit rund 80 - 100 km/h vor uns her (also und weg-) fuhr, das TLF mit rund 60 hinterher.

    Der Gruppenführer vorne rechts wurde bald verrückt... sein Kommentar (laut, aufgeregt):
    "Warum hält der nicht an??? Warum fährt der nicht rechts ran???"
    Nach kurzer Zeit sah man den PKW nicht mehr.-

    Ich denke, dieses Urteil kann eigentlich nur diesen speziellen Fall abdecken, und der größte Fehler ist m. M. n. die überhöhte Geschwindigkeit der Überholenden. Abgesehen davon ist es wichtig zu wissen, wie die allgemeine Verkehrslage aussah.
    War es von der Trallalafraktion nötig, nach links zu ziehen? Wurde der Spurwechsel trotz SoSi angekündigt? Konnte die Autofahrerin damit rechnen?

    Nur eines ist doch sicher, so wie ich das lese: Wäre die Autofahrerin nicht mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigefahren, wäre das nicht passiert - wäre dort auf der Straße 100 oder 120 km/h erlaubt gewesen, welcher Paragraf hätte gegen einen Überholvorgang gesprochen? Richtig: Keiner.

    *grübelnderweise wieder ins Sofa setz* und demnächst mal das ganze Urteil suchen wird, weil ich das Gefühl habe, da fehlen entscheidende Informationen.

    Schönen Abend noch.


    Liebe Grüße

    Klaus

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     22.08.2011 15:33 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
     22.08.2011 16:40 Hara7ld 7S., Köln
     22.08.2011 16:43 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     22.08.2011 17:00 Hara7ld 7S., Köln
     22.08.2011 17:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.08.2011 18:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.08.2011 07:26 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
     23.08.2011 09:33 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
     23.08.2011 13:10 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     22.08.2011 19:13 ., Nürnberg
     22.08.2011 22:46 ., Thierstein
     22.08.2011 23:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.08.2011 08:33 Thom7as 7K., Hermeskeil
     23.08.2011 09:57 Ulri7ch 7M., Recklinghausen
     23.08.2011 18:46 Uwe 7S., Bürstadt
     23.08.2011 18:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.08.2011 17:21 Thom7as 7E., Nettetal
     24.08.2011 20:09 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     24.08.2011 21:24 ., Haan / Rhld
     25.08.2011 02:49 Gera7ld 7W., Bischofsheim
     25.08.2011 17:05 ., Haan / Rhld
     25.08.2011 17:42 Albr7ech7t K7., Ostfildern
     25.08.2011 19:03 ., Frankfurt

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