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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 695933 | ||
Datum | 13.09.2011 13:55 MSG-Nr: [ 695933 ] | 21438 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Häfele Wie sieht es z.B. bei folgendem Fall aus. Bei einem Unwetter läuft der Keller eines Kameraden voll. Die Feuerwehr rückt an, wird von ihrem Kameraden und dessen Sohn (Mitglied der JF und nehmen wir mal ein Alter von 15 Jahren an) unterstützt. Ist das zulässig? Der Jugendliche wohnt da, hilft also "sein" Haus wieder auf Vordermann zu bringen, das ist aber gleichzeitig eine Einsatzstelle der FW. Er hat den selben "Status" wie der normale Bürger dem die Feuerwehr hilft. Er darf selbstverständlich im eigenen Haus einen Putzlappen schwingen oder sonstige "eigenen" Tätigkeiten nachgehen. Er unterliegt dabei dann auch nicht den Rechtsvorschriften wie z.B. UVV der Feuerwehr. Aber: er hat mit der Feuerwehr an sich dabei nichts zu tun. Er darf dann auch nicht in die Arbeit der Feuerwehr "eingebunden" werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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