Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 710701 |
Datum | 17.01.2012 01:23 MSG-Nr: [ 710701 ] | 10375 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Tach, Post!
Geschrieben von Joachim G.Das ist ja das Problem. Mir ist das persönlich auch bekannt, was alles versichert ist und nicht.
Nur kann ich aus meiner Erfahrung bei Lehrgängen, usw sagen, dass die Leute das glauben, weil
1. nie auf diese Problematik hingewiesen wird
2. das "Versicherungsschlaraffenland" (im Dienst seit ihr immer versichert, egal bei was, egal wann, solange ihr nicht grob fahrlässig handelt) gepredigt wird (zumindest hier in Bayern).
Wäre doch mal ein gutes Thema für eine UVV-Unterweisung. Mal was anderes als jedes Jahr die gleichen langweiligen PowerPoint-Folien und wenn man es etwas interessant und unterhaltsam macht schläft auch keiner ein. Ich habe immer das Beispiel mit der Klotür gebracht.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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