Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Feuerwehr Hamburg sucht Personal | 54 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 713825 |
Datum | 10.02.2012 16:07 MSG-Nr: [ 713825 ] | 13761 x gelesen |
Infos: | 06.02.12 Personalauswahlzentrum Feuerwehr Hamburg
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hallo,
dazu:
Personal für die Feuerwehr Hamburg gesucht
Arbeitgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres, Feuerwehr Personalauswahlzentrum -F0132-
Der Arbeitsgeberservice Hamburg der Agentur für Arbeit Hamburg ist von der Feuerwehr der Freien und Hansestadt Hamburg exklusiv mit der Personalrekrutierung beauftragt worden. Hierzu findet am 15.02.2012 um 10:30 Uhr und nochmal um 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im großen und kleinen Sitzungssaal der Agentur für Arbeit Hamburg Kurt-Schumacher-Alle 16 20097 Hamburg statt. Sollten Sie daran Interesse haben, dann nehmen Sie bitte an der Veranstaltung teil und bringen Ihre Bewerbungsunterlagen und diesen Vermittlungsvorschlag oder den Ausdruck dieses Stellenangebotes mit. Bitte NICHT Ihre Berwebungsunterlagen an den zuständigen Arbeitgeberservice senden, sondern zur Infoveranstaltung mitbringen. Bitte beachten Sie zudem die unten aufgeführten Einstellungs-und Anforderungen für die Teilnahme an dem Auswahlverfahren der Berufsfeuerwehr Hamburg: Generelle Anforderungen an alle Bewerber/innen: - Männliche und weibliche Bewerber/innen - Höchstalter 35 Jahre (Altersgrenze ist auf Grund der auszuübenden Tätigkeit unerlässlich) - Gesundheitliche Eignung (physisch belastbar/körperlich fit) - Höhentauglichkeit - Führerschein Klasse B (alt: Klasse 3) - Einwandfreies Führungszeugnis Für den gehobenen Dienst: Studienabschluss als Diplom-Ingenieur/in (Dipl.-Ing.) oder Bachelor of Art (BA) in einem technischen Studiengang Bitte wenden Sie sich bei Interesse ausschließlich an den Arbeitgeberservice Hamburg Mitte unter Angabe der Referenznummer dieses Stellenangebotes! Für Interessenten (m/w) außerhalb Hamburgs: Sollten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur oder beim Job-Center gemeldet sein, so liegt die Entscheidung über die Erstattung eventuell anfallender Fahrtkosten bei Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsvermittler/in - Antragstellung vor Reiseantritt notwendig.
MkG Jürgen Mayer
Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
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