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Straßenverkehrsordnung
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717537
Datum10.03.2012 18:51      MSG-Nr: [ 717537 ]40299 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • hallo,

    Geschrieben von Jürgen O.Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung
    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
    vom 9. August 1991 Nr. IC/II D-3611.12/2


    dazu muss ich jetzt mal "blöd" fragen:

    die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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