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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Nieheim / NRW | 718744 | ||
Datum | 22.03.2012 20:16 MSG-Nr: [ 718744 ] | 10314 x gelesen | ||
Wichtige Meldung aus dem Kreis Paderborn von heute aus der Tagespresse: Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche nach einer vermissten Person nur dann, wenn die Feuerwehr von der Polizei angefordert und die Einsatzkosten vom Kreis ersetzt werden. Die Tageszeitung Westfalenblatt nformiert weiter, das die Freiwillige Feuerwehr für derartige Einsätze nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz primär nicht zuständig ist. Das Gesetz sehe vor, dass die Polizei die Freiwillige Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe anfordere. Dennoch soll aber geholgfen werden. Feuerwehr-Kameraden genössen nur dann Versicherungsschutz, wenn sie von der Polizei angefordert und die Einsatzkosten vom Kreis ersetzt werden. Meine Meinung dazu, Kameraden aufpassen. Wie schnell knickt einer mit dem Fuss um oder stürzt im Dunkeln und dass ohne Versicherungsschutz. Eine Gesetzeslücke die schnell geschlossen werden muss. Ich bin aber auch dafür, das man vermisste schnell suchen muss vor allem wenn es kalt ist. Aber nachdenken sollten wir auf jeden Fall darüber. | ||||
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