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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 721469 | ||
Datum | 13.04.2012 15:48 MSG-Nr: [ 721469 ] | 58150 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sebastian K. Ich sehe in diesem Fall einzig und allein das Problem darin, dass dort die Aufwandsentschädigung halbjährlich gezahlt wurde. Jegliche Klage dürfte keinen Erfolg haben. ich könnte mir da gut vorstellen das ein Gericht das anders sieht und die Zahlung entsprechend den angefallenen Aufwendungen ( = Stunden) auf die Monate verteilt. So ne Aufwandsentschädigung fällt ja nicht "punktuell" einmal im Jahr bzw. Halbjahr an. Sie wird ja auf Grund von Tätigkeiten gewährt. Und die kann man ja zeitlich sicherlich recht gut verteilt nachvollziehen. Wenn mal da also nicht den Zahlungspunkt zur Berechnung hernimmt sondern die Zahlung entsprechend verteilt dürfte das sicherlich die Sache entspannen. Auch wenn das hier im speziellen Fall von der auszahlenden Behörde nicht von Anfang an so gemacht wurde. Eine halbjährliche bzw. jährliche Zahlung ist ja eine Verwaltungsvereinfachung. Ich kenn mich jetzt in der Sozialgesetzgebung nicht aus. Wie "fest" ist da der Zahlungszeitpunkt? Oder kann da doch nicht die Stundenverteilung bebrücksichtigt werden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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