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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beiträge | ||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 722940 | ||
Datum | 26.04.2012 07:16 MSG-Nr: [ 722940 ] | 4072 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Aber in Ba-Wü i.d.R. eben auf Basis einer Entschädigungssatzung der Gemeinde. Und zwar ( Wurde / wird bei uns jetzt geändert. Warum soll jemand weniger Geld bekommen, auch wenn er (nur) einen / zwei Tage auf Lehrgang ist?! Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | ||||
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