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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung NDS Gruppenführer | 21 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 723104 | ||
Datum | 28.04.2012 09:01 MSG-Nr: [ 723104 ] | 9805 x gelesen | ||
FWVO Nach FwVO wird die Fachliche Qualifikation von GF und ZF gekennzeichnet, allerdings gleichzeitig auch die Funktion, zB Ortsbrandmeister. Es geht in NDS also langsam in die richtige Richtung, es fehlt allerdings an der notwendigen Konsequenz, die Helmkennzeichnung ausschließlich an der Qualifikation festzumachen. Wahrscheinlich wollte man mit der FwVO keinem Ortsfürsten auf die Füße treten.... In NRW seit 1978 geregelt: Runderlaß des Innenministeriums Meines Wissens erfolgte dieser Runderlaß aufgrund von Erkenntnissen aus dem großen Heide-Waldbrand 1976, um überregional die Qualifikation von Führungskräften erkennbar zu machen (?). Weiß jemand ob die Info korrekt ist? | ||||
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