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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724782 | ||
Datum | 16.05.2012 13:48 MSG-Nr: [ 724782 ] | 13083 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Martin D. Der Bürgermeister kann mir also untersagen, vor Gericht auszusagen? nicht nur du ... Geschrieben von Martin D. Was sollen das für Interessen sein? z.B. wenn es um Haftungsfragen geht Feuerwehrs verursacht einen Schaden. Der Geschädigte möchte Schadensersatz und klagt. Da könnte ich mir schon Konstellationen vorstellen wo ein Bürgermeister einen Maulkorb verhängen möchte. Sei es nur um um eine Schadensersatzzahlung rumzukommen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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