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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Düsseldorf / NRW | 728718 | ||
Datum | 22.06.2012 14:04 MSG-Nr: [ 728718 ] | 18055 x gelesen | ||
Hab da mal ne Frage: Ist es grundsätzlich ehrenamtlichen Feuerwehren untersagt Türöffnungen durchzuführen? Gibt es dazu ein Gesetz oder eine Richtlinie? Nach meiner Auffassung wird doch zu jeder Türöffnung die Polizei hinzugezogen, also sind in jedem Fall Beamte vor Ort oder sehe ich das falsch. Wie verhält es sich bei Koexistenz von BF und FF in einer Stadt, in der die BF aufgrund geografischer Lage die Hilfsfrist nicht einhalten kann, jedoch die Türöffnung nicht in die Hände der FF-Kräfte legen möchte. Danke vorab für die Antworten | ||||
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