Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bürgeraktion Ellhofen: Rückholung ausgetretener Feuerwehrkameraden | 45 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 733771 |
Datum | 09.08.2012 09:14 MSG-Nr: [ 733771 ] | 19132 x gelesen |
hallo,
Geschrieben von Frank B.Auch wenn viele von uns sich das so wünschen würden (ich nehme mich da gar nicht aus), so stellt sich mir doch die Frage, ob das nicht etwas von dem mittelalterlichen Pranger hat
Da könntest du recht haben. Auch wenn man Gleichem mit Gleichem nicht vergelten sollte hätte das in diesem speziellen Fall schon einen besonderen "Scharm" ;-)
Geschrieben von Frank B.nd ohne das FwGesetz BaWüs zu kennen, nehme ich nicht an, dass der Bgm einzelne Bürger 'herauspicken' kann, um sie, sozusagen, zur Feuerwehr 'strafverpflichten' zu können.
Da muss er ja sogar tun. Ein Bürgermeister kann nicht gleichzeitig 1000 Personen verpflichten. Er muss auswählen. Da muss er natürlich objektive Kriterien anwenden.
Üblicherweise wird er dabei mit den ehemaligen Feuerwehrangehörigen anfangen. Die haben ja schon die notwendige Ausbildung und sind sofort einsatzbereit.
Wenn das nicht reicht muss er dann halt den Personenkreis ausdehnen.
MkG Jürgen Mayer
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