Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge |
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 738382 |
Datum | 14.09.2012 12:46 MSG-Nr: [ 738382 ] | 5504 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin!
Frage zum Verständniss:
Der FA möchte beurlaubt werden oder der FA soll beurlaubt werden?
Gruß Jan
Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)
... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
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