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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen]14 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738387
Datum14.09.2012 13:10      MSG-Nr: [ 738387 ]5308 x gelesen

hallo,

aha - da hat sich jemand im Vorfeld Gedanken gemacht.

Nehmen wir aber mal an in der jeweiligen Satzung steht so was nicht drin. Da steht dann beispielsweise folgendes:

(9) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter

- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- das Ausschlussverfahren beim Bürgermeister beantragen.

Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist im Vorfeld zu hören. Den Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen im Gemeindefeuerwehrausschuss zu äußern.


Gehen wir da dann davon aus daß in meinem Beispiel stattdessen der Bürgermeister ohne Anhörung eine befristete Beurlaubung ausspricht. Der Gemeindewehrleiter hat im Vorfeld keine der oben aufgeführten Möglichkeiten genutzt.

Auf welcher Rechtsgrundlage handelt da dann der Bürgermeister?

MkG Jürgen Mayer

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