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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738387 | ||
Datum | 14.09.2012 13:10 MSG-Nr: [ 738387 ] | 5308 x gelesen | ||
hallo, aha - da hat sich jemand im Vorfeld Gedanken gemacht. Nehmen wir aber mal an in der jeweiligen Satzung steht so was nicht drin. Da steht dann beispielsweise folgendes: (9) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter Gehen wir da dann davon aus daß in meinem Beispiel stattdessen der Bürgermeister ohne Anhörung eine befristete Beurlaubung ausspricht. Der Gemeindewehrleiter hat im Vorfeld keine der oben aufgeführten Möglichkeiten genutzt. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt da dann der Bürgermeister? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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