alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren?8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738446
Datum14.09.2012 19:33      MSG-Nr: [ 738446 ]1691 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Marcus M.Ansonsten muss man feststellen, das den Kommunen in Sachsen recht viele eigene Regelungsmöglichkeiten bleiben.
richtig - das Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) gibt ja im Vergleich zu anderen Feuerwehrgesetzen einen recht groben und weit gefassten Rahmen vor. Da sind viele Dinge nicht geregelt. Das muss dann die örtliche Satzung leisten.

Die Frage ist ob da dann Maßnahmen die eben nicht im Gesetz bzw. der örtlichen Feuerwehrsatzung geregelt sind z.B. vom Bürgermeister ergriffen werden können.

In dem von mir hier im Thread aufgegriffenen Beispiel wird eine befristete Beurlaubung vom Dienst durch die örtliche Satzung nicht geregelt. Das ist darin gar nicht vorgesehen. Das Gesetz regelt das auch nicht.

Wie sieht es da dann aus wenn der Bürgermeister Feuerwehrangehörige befristet beurlaubt.

Darf er das dann?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.09.2012 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:24 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:48 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 18:38 ., Reddeber
 14.09.2012 19:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.09.2012 00:14 ., Reddeber

0.196


Sachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt