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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Krug geht zum Brunnen bis er mit Superbenzin aufgefüllt wird ... | 29 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 739324 | ||
Datum | 21.09.2012 09:11 MSG-Nr: [ 739324 ] | 6408 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Andy S. mir ist der Ablauf in D nicht ganz klar. ich kenn beide Systeme: früher: Tankstelle einen Steinwurf vom Feuerwehrgerätehaus entfernt. Man kannte sich persönlich. War damals eine "bemannte" Tankstelle. Da wurde der Tankvorgang in eine Liste eingetragen und monatlich mit der Stadt abgerechnet. Mißbrauchspotential sehr gering bis fast nicht vorhanden. heute: Tankstelle in einem anderen Stadtteil. Getankt wird mit Tankkarte und PIN Mißbrauchspotential relativ gering Ich sehe beide Varianten unten oben beschriebenen Bedingungen für relativ sicher an. Wenn es aber reicht das einfach jemand anruft und dann in Uniform vorbeikommt und ein Privatfahrzeug tanken kann sollte man sein Verfahren dringend überprüfen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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