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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 739712 | ||
Datum | 25.09.2012 00:28 MSG-Nr: [ 739712 ] | 14695 x gelesen | ||
Unfassbar! Aber Jungs, seid doch mal ehrlich, seine Publicity hat er jetzt trotzdem erreicht. Schlagzeilen der B.... wie:"Was will die Polizei vertuschen" etc. bekommen die dadurch doch jetzt hin :-(. Schlimm ist mit Verlaub die Tatsache, das ein deutsches Gericht über solcherlei Unsinn überhaupt entscheiden muss! Interessant und richtig finde ich aber den durchaus sachlichen Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht. Im "Nebenantrad" wurde dieser Aspekt beihnah noch nicht beachtet. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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