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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 739894 | ||
Datum | 26.09.2012 19:23 MSG-Nr: [ 739894 ] | 12850 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Christian H. Die Türöffnung gegen Gebühr taucht hier ins so mancher Feuerwehrgebührensatzung auf echt? Kann ich mir so nicht vorstellen. Wir haben das ja auch schon in Amtshilfe für die Polizei gemacht. Aber da war immer Gefahr im Verzug. Einmal haben wir als Privatleute eine ausgesperrte Familie wieder in ihr Haus gebracht. Aber so in Gebührensatzung, das kann ich mir echt nicht vostellen. Übrigens war es eins der ersten Themen am Kommandantenlehrgang, dass die Feuerwehr in keinster Weise Aufgaben erledigen darf, die auch ein Unternehmen erledigen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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