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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kommunikationsstrukturen (war: Fünrungsstufen und Führungsfahrzeuge) | 7 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 741083 | ||
Datum | 07.10.2012 18:50 MSG-Nr: [ 741083 ] | 3724 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Ralf R. Das ist echt schei...., wenn du dich da mit einem ganzen Kreis auf einem Kanal zurecht finden musst. Das ist einer der Gründe, warum wir kaum den Beginn des Digitalfunks erwatten können. unabhängig vom Digitalfunk gibt es dafür schon Lösungen die sich bewährt haben: Die Nutzung von Lokal-/Abschnittskanäle im 4m-Bereich. Und zwar im Bereich der Kanäle die nur eine Band haben. Bei denen also nur das Oberband nutzbar ist. Da darauf kein Relaisbetrieb möglich ist sind diese Kanäle auch nicht so stark genutzt wie die anderen Kanäle die übers Land verteilt als Betriebskanäle von den verschiedenen BOS verwendet werden. In dem Bereich müssten also in jedem Bundesland wenigsten eine handvoll Kanäle für so was zur Verfügung stehen. Ich denke das es in jedem (!) Bundesland möglich ist aus dem Bereich 3xx einige Kanäle für die unbürokratische Nutzung bei Flächenlagen den Gemeinden zuzuweisen. In BaWü wurde das schon vor vielen Jahren gemacht. Hat das Land eigentlich nur einen Federstrich gekostet. Da musste auf deren Seite nichts investiert werden. Die einzigste Einschränkung ist die Nutzung von 4m-Funkgeräte die auch Kanäle < 400 schalten können. Typischer Weise also z.B. das FuG 8b-1. Wenn es also aktuell in Bundesländern bei Flächenlagen immer noch notwenig ist alles über den 4m-Betriebskanal abzuwickeln oder dabei die (in diesem Fall) Krückenlösung 2m zu verwenden dann ist das nach meinem Verständnis ein Versäumnis der zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes. Ich finde es als Armutzeugnis wenn heute Landkreise bei Flächenlagen sich immer noch gesammelt auf einem Betriebskanal sich rumquälen müssen. Heinz-Otto Geisel ( auch "Funk-Papst" genannt ) war vor langer Zeit schon weitblickend und hat solche Dinge angestossen und dann auch, als er im Innenministerium war, entsprechend umgesetzt. In unserem Landkreis wird das konsquent umgesetzt. Falls es die Lage erfordert kommt auch die entsprechende Anweisung von der Leitstelle zum Kanalwechsel. Voraussetzung ist natürlich auch die entsprechende Ausstattung. Neben den FuG 8b-1 sollte auch mindestens ein Feuerwehrgerätehaus mit zwei 4m-Funkgeräten ausgestattet sein. Von dort wird dann bei einer Flächenlage zentral geführt. Alternativ kann auch ein entsprechend ausgestatteter ELW 1 als Funkzentrale eingesetzt werden. Ich hab früher selbst bei Flächenlagen das Chaos auf unserem Betriebskanal live miterlebt. Als wird dann umgestellt haben und seither konsquent bei Flächenlagen auf den uns zugewiesenen Lokalkanal 3xx wechseln laufen solche Einsätze deutlich entspannter ab. Die Feuerwehren verteilen sich auf die vier Lokalkanäle. Durch die Betriebsart Wechselsprechen sind wir zumindest teilweise sogar räumlich entkoppelt. siehe auch hier: 'Kosten für Funkausstattung im Gerätehaus' von Jürgen M. Wir arbeiten also auch ohne Digitalfunk nach einem sinnvollen Konzept und nutzen die vorhandenen Möglichkeiten relativ optimal. ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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