News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Massenaustritt, der nächste Fall: Ruppichteroth | 74 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752258 | ||
Datum | 30.01.2013 11:12 MSG-Nr: [ 752258 ] | 28262 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Daniel H. Wenn der KdoW als Dienstwagen mit finanzieller Eigenbeteiligung verwendet wird, was ist daran auszusetzen wenn er damit privat herumfährt? richtig - der KdoW bei einer Freiwilligen Feuerwehr soll es ja dem Wehrführer ermöglichen schnellstmöglichst an den Einsatzort zu kommen. Und da macht es Sinn wenn der Wagen möglichst immer zu einer unmittelbaren (!) Verfügung steht. Dies ist bei vielen (grösseren) Feuerwehren so geregelt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|